Rund ums Auto

Kfz-Haftpflichtversicherung

Im Laufe der letzen Jahrzehnten ist aus einem reinen Beförderungsmittel - dem Automobil - unser ständiger Begleiter geworden. Für diesen Luxus einer schnellen und komfortablen Fortbewegung sind wir bereit auch einige Kosten auf uns zu nehmen. So stellen die notwendigen Aufwendungen für Kraftstoff, Reparaturen, Pflege u.s.w., mittlerweile unsere regelmäßigen Ausgaben dar. Dazu gehört auch die Autoversicherung. 
 
Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsarten ist die Kraftfahrthaftpflichtversicherung nicht freiwillig, sondern für alle Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, Motorrad, Moped, Mofa usw.) gesetzlich vorgeschrieben. Und das mit gutem Grund – denn jede kleine Unachtsamkeit am Steuer kann sowohl für die Opfer als auch für den Verursacher existenzvernichtende Folgen haben.
 Als Fahrzeughalter ist man in aller Regel auch dann ersatzpflichtig, wenn man nichts dafür kann, dass man einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigt. Läuft beispielsweise ein Kind urplötzlich auf die Fahrbahn, und man baut dabei einen Unfall, so hat man selbst bzw. die Autoversicherung auch ohne Verschulden für den Schaden einzustehen.

Die Grundfunktionen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Befriedigung von berechtigten Ansprüchen der Geschädigten, sowie Abwehr von unberechtigten Ansprüchen an den Versicherungsnehmer. Die Versicherung schützt den Kfz-Halter und jeden, der mit Erlaubnis des Halters (berechtigter Fahrer) das Fahrzeug fährt – und das in ganz Europa.

Für die Beitragshöhe sind persönliche Schadenfreiheitsklasse (SF) , Schadenträchtigkeit des Fahrzeugtyps (Typklasse), Schadenhäufigkeit in der Region (Regionalklasse) sowie Berufsgruppenzugehörigkeit des Versicherungsnehmers (Tarifgruppe) ausschlaggebend. Darüber hinaus werden bei den meisten Versicherern weitere (weiche) Tarifmerkmale berücksichtigt:

  • Jahresfahrleistung
  • Anzahl der Fahrer
  • Alter des Fahrzeuges
  • Garagenbesitz
  • Immobilienbesitz usw.

Mittlerweile bieten über 100 konkurrierende Autoversicherer ihre Kfz-Tarife auf dem Markt an. Vergleichen lohnt sich.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko kommt bei Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Tierkollision, Glasbruch, Kurzschluss und Marderbiss auf.

Vollkaskoversicherung

 

Die Vollkasko zahlt über den Teilkaskoschutz hinaus für Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle , Unfälle durch höhere Gewalt (z. B. geplatzter Reifen) sowie durch mut- oder böswillige Handlungen Fremder (Vandalismus)

Einzelne Gefahren in der Kaskoversicherung  können je nach Versicherer unterschiedlich definiert werden, entfallen oder hinzukommen. Auch unterschiedliche Selbstbeteiligungsmodelle sind möglich.

Eine weitere Zusatzversicherung in Verbindung mit einer Autohaftpflicht ist die Insassenunfallversicherung. Sie zahlt – unabhängig von der Schuldfrage – bei Unfalltod oder Invalidität infolge des Fahrzeugbetriebes (Lenken, Benutzen, Behandeln, Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen, Abstellen), Tagegeld bzw. Krankenhaustagegeld, je nach Vereinbarung. Die meisten Autoversicherer bieten als Ergänzung zur Kraftfahrthaftpflichtversicherung den sogenannten Schutzbrief. Die klassischen Schutzbriefmodelle in Deutschland übernehmen die Kosten für Hilfsdienste (Pannenhilfe), Mietwagen, Notübernachtungen im Hotel oder den Krankenrücktransport. Abweichungen bei den Leistungen der einzelnen Anbieter machen eine genaue Prüfung der Angebote erforderlich.